Frequently Asked Questions
Seit August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wird dieser Wert überschritten, drohen €500 Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot — unabhängig von erkennbarer Beeinträchtigung.
Der aktive THC-Spiegel (relevant für den Grenzwert) sinkt bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von 4–8 Stunden unter 3,5 ng/ml. Bei regelmäßigem Konsum kann THC deutlich länger über dem Grenzwert bleiben — 12–24 Stunden oder mehr.
Erstverstoß über 3,5 ng/ml: €500 Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot. Bei höheren THC-Werten oder erkennbarer Beeinträchtigung steigen Strafen erheblich. Bei Wiederholung oder schweren Fällen droht Führerscheinverlust und MPU-Anordnung.
CBD-Produkte mit legalem THC-Gehalt (unter 0,2%) sollten keinen messbaren THC-Blutspiegel erzeugen. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt sich trotzdem, kurz nach CBD-Einnahme nicht zu fahren. Bei Vollspektrum-Produkten mit Spuren THC ist mehr Vorsicht geboten.
Für Pedelecs (bis 25 km/h, nur mit Tretunterstützung) gilt der Grenzwert nicht, da sie führerscheinfrei sind. Für S-Pedelecs und schnellere E-Bikes gelten dieselben Regeln wie für Kraftfahrzeuge.

Written by
The Green Treasure Editorial Team
Independent cannabis journalism backed by science. We cover terpenes, vaporizers, edibles, growing and health.
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